Schwerin: 83 ausländische Mehrfach- und Intensivtäter dürfen bleiben – Innenministerium schweigt
In Mecklenburg-Vorpommern sorgt eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion für Aufregung. Die AfD-Fraktion kritisiert die Landesregierung scharf, weil sie keine detaillierten Angaben zu 83 ausreisepflichtigen Afghanen und Syrern macht.
Schwerin. – In Mecklenburg-Vorpommern leben 34 Personen aus Syrien und 37 aus Afghanistan, die als Mehrfach- oder Intensivtäter eingestuft sind. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor. Nach Möglichkeit sollen diese in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Hinzu kommen neun Personen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel und drei weitere mit einer Duldung.
„Sicherheit der Bürger hat Vorrang“
Der migrationspolitischen Sprecher der AfD, Jan-Phillip Tadsen, kritisiert das Ministerium nun aber dafür, dass zwölf dieser Personen nicht abgeschoben werden können, obwohl sie als Mehrfach- und Intensivtäter gelten. Besorgniserregend sei, dass neun der Betroffenen trotz ihrer Vorstrafen einen gesicherten Aufenthaltstitel hätten und drei weitere geduldet seien. Zudem verweigere das Innenministerium detaillierte Informationen über die begangenen Straftaten und den Status der islamistischen Gefährder, kritisier die AfD. Stattdessen berufe sich das Ministerium auf datenschutzrechtliche Bedenken. Tadsen fordert eine umfassende Prüfung und Offenlegung der Gründe, warum diese Personen nicht abgeschoben werden können. Er appelliert, dass die Sicherheit der Bürger Vorrang haben müsse und verweist auf ein früheres Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die Transparenz von Informationen betont.